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AutorenbildAxel Ruppert

Oster-Lockdown etc.

Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 22.03.2021


Nach den Beschlüssen des gestrigen Bund-Länder-Gipfels wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert und weiter verschärft. Wie die hessische Landesregierung die Beschlüsse umsetzen will, hat Ministerpräsident Volker Bouffier heute in der Pressekonferenz mitgeteilt. Die Beratung zur Umsetzung sind allerdings in vielen Punkten noch nicht abgeschlossen.


Für den Handel gilt aktuell folgendes:

  1. Click&Meet ist noch bis einschließlich Samstag den 27. März möglich. Ab Montag den 29. März ist nur noch Click&Collect gestattet.

  2. Verkaufsstätten der Grundversorgung bleiben offen. Darunter fallen alle von der Schließung ausgenommenen Betriebe nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs- verordnung (Stand 08. März).

  3. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, dass der Handel hierzu schnell und unbürokratisch Zugang erhält.

Über weitere Entwicklungen informiert der Handelsverband Hessen auf www.hvhessen.de/corona.


 

"Ruhetage" über Ostern

In der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurden beschlossen, den 1. und 3. April als Ruhetage zu definieren. Es sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen sowie ein Ansammlungsverbot nach dem Prinzip #WirBleibenZuHause gelten.


Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute in der Pressekonferenz dargestellt, dass unklar ist wie die geplante Schließung am 01. April umgesetzt werden kann. Der Begriff "Ruhetag" ist als solcher dem Arbeitszeitgesetz fremd.


Über den Fortgang der politischen Diskussion und über mögliche Ergebnisse werden wir Sie fortlaufend informieren.


Tagesaktuelle Themenseite zu Corona im Handel

Viele weitere nützliche Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus im Handel finden Sie auf der tagesaktuellen Themen-Seite des Handelsverbandes Hessen.

 

Digitalisierung im Handel

Die letzten Monate verdeutlichen, wie wichtig es ist verschiedenste Kontaktpunkte zur Kundschaft aufzubauen. Dennoch nutzen erst rund 15% der hessischen Handelsunternehmen den Kontaktpunkt "Onlinemarktplatz". Eine der größten Hemmschwellen stellen kursierende Fehlinformationen und technische Voraussetzungen dar. handel.digital zeigt Ihnen dafür einige Lösungen.


Onlinemarktplätze verstehen und nutzen

Wussten Sie, dass über 50% der online Einkäufe auf Amazon.de beginnen? Kunden genießen die vertraute Bedienoberfläche und greifen auf Funktionen ihres dortigen Kontos zurück (Mediathek, kostenloser Versand…). Aus Kundensicht bieten Marktplätze damit einzigartige Vorteile.

Aus Ihrer Perspektive als Händlerin oder Händler ist das Verhältnis mehrdeutig. Einerseits sind Marktplätze wie eBay, Amazon oder AliExpress Marktkonkurrenten. Andererseits bilden diese für Sie Berührungspunkte mit neuen Kunden und ermöglichen Einkünfte.

Im Wissensblog von handel.digital erfahren Sie, wie der Handel von Marktplätzen profitieren kann. Hier finden Sie zudem eine Übersicht einiger bekannter und auch weniger bekannter Marktplätze.


Quelle: Newsletter Handelsverband Hessen vom 23.03.2021

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